Info: Ein Baugesuch bleibt online solange aufgeschalten bis die 30-tägige Einsprachefrist verstrichen ist und das Gesuch anschliessend bewilligt wurde.
Baugesuchsteller |
Bauvorhaben / Parzelle / im Ort |
Veröffentlichung |
Klose Raphaela Breiten 78 3983 Mörel |
Streichen der Fassade und der Stützmauer Parzelle M501, Plan 3, Breiten Wohnzone W2 |
08.04.2024 |
Riedl Joachim Oberi Halte 1 3983 Filet |
Erstellen von Terrasse und Sitzplatz Parzelle F211, Plan 3, Oberi Halte Dorfzone D1 |
12.04.2024 |
Berchtold Kurt Pfäwi 15 3983 Filet |
Erweiterung des Vordaches Parzelle F730, Plan 2, Pfäwi 15 Wohnzone W3 |
15.04.2024 |
Widmer Jürg Pfäwi 12 3983 Filet |
Aufstellen einer Fahnenstange à 5.8 Meter Parzelle F79, Plan 2, Pfäwi Wohnzone W3 |
06.05.2024 |
Art. 40 BauG - Planverfasser:
Mit Ausnahme von unbedeutenden Bauten und Anlagen sind künftig sämtliche Baupläne von einem qualifizierten Planverfasser zu erstellen. Diese sind:
- Inhaber eines Bachelor- oder Masterabschluss im Bauwesen, insbesondere einer Eigenössischen Technischen Hochschule, einer Fachhochschule oder einer als gleichwertig einzustufenden Schule;
- Inhaber eines Diploms einer Höheren Fachschule für Technik (HF) im Bereich des Bauwesens;
- Inhaber eines eidgenössischen Meisterdiploms oder eines eidgenössischen Fachausweises, der im Bereich des Bauwesens tätig ist;
- Person, welche im Berufsregister REG A, B oder C eingetragen ist.
Es ist zu präzisieren, dass, obwohl dieser Begriff in Bst. 4 nicht vorkommt, die Person, die im Berufsregister REG A, B oder C eingetragen ist, auch im Bauwesen tätig sein muss.
Die Gemeinde hat dasselbe Baugesuchsformular wie der Kanton Wallis. Dieses kann heruntergeladen respektive elektronisch ausgefüllt werden. Baugesuchsformular Kanton Wallis
Für kleinere An- und Umbauten benötigen wir das Gesuch im Doppel. Der Auszug kann selbst über das Programm vsgis2.ch erstellt werden.
Für Neubauten, welche an den Kanton gesandt werden müssen, ist das Gesuch in 6-facher Ausführung einzureichen. Es ist der Grundbuchauszug und der Plan des Geometers beizulegen. Diese Angaben finden Sie unter der Rubrik "Registerhalter"
ACHTUNG: Ab dem 1. Januar 2018 sind die gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzes und der Bauverordnung 2018 anwendbar und haben Vorrang vor dem Bau- und Zonenreglement der Gemeinde.
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