Bauwesen

Baugesuche

Info: Ein Baugesuch bleibt online solange aufgeschalten bis die 30-tägige Einsprachefrist verstrichen ist und das Gesuch anschliessend bewilligt wurde. 

Baugesuchsteller

Bauvorhaben / Parzelle / im Ort

Veröffentlichung

Klose Raphaela

Breiten 78

3983 Mörel

Streichen der Fassade und der Stützmauer
Parzelle M501, Plan 3, Breiten
Wohnzone W2 
08.04.2024

Riedl Joachim

Oberi Halte 1

3983 Filet

Erstellen von Terrasse und Sitzplatz
Parzelle F211, Plan 3, Oberi Halte
Dorfzone D1
12.04.2024

Berchtold Kurt

Pfäwi 15

3983 Filet

Erweiterung des Vordaches
Parzelle F730, Plan 2, Pfäwi 15
Wohnzone W3
15.04.2024

Widmer Jürg

Pfäwi 12

3983 Filet

Aufstellen einer Fahnenstange à 5.8 Meter
Parzelle F79, Plan 2, Pfäwi
Wohnzone W3
06.05.2024
 

 

WICHTIG: ab dem 01.01.2023 trat der Artikel 40 des Baugesetz des Kanton Wallis in kraft.

Art. 40 BauG - Planverfasser:
Mit Ausnahme von unbedeutenden Bauten und Anlagen sind künftig sämtliche Baupläne von einem qualifizierten Planverfasser zu erstellen. Diese sind:
- Inhaber eines Bachelor- oder Masterabschluss im Bauwesen, insbesondere einer Eigenössischen Technischen Hochschule, einer Fachhochschule oder einer als gleichwertig einzustufenden Schule;
- Inhaber eines Diploms einer Höheren Fachschule für Technik (HF) im Bereich des Bauwesens;
- Inhaber eines eidgenössischen Meisterdiploms oder eines eidgenössischen Fachausweises, der im Bereich des Bauwesens tätig ist;
- Person, welche im Berufsregister REG A, B oder C eingetragen ist.

Es ist zu präzisieren, dass, obwohl dieser Begriff in Bst. 4 nicht vorkommt, die Person, die im Berufsregister REG A, B oder C eingetragen ist, auch im Bauwesen tätig sein muss.

 

Bau- und Zonenreglement

Die Gemeinde hat dasselbe Baugesuchsformular wie der Kanton Wallis. Dieses kann heruntergeladen respektive elektronisch ausgefüllt werden. Baugesuchsformular Kanton Wallis

Für kleinere An- und Umbauten benötigen wir das Gesuch im Doppel. Der Auszug kann selbst über das Programm vsgis2.ch erstellt werden.

Für Neubauten, welche an den Kanton gesandt werden müssen, ist das Gesuch in 6-facher Ausführung einzureichen. Es ist der Grundbuchauszug und der Plan des Geometers beizulegen. Diese Angaben finden Sie unter der Rubrik "Registerhalter"


ACHTUNG: Ab dem 1. Januar 2018 sind die gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzes und der Bauverordnung 2018 anwendbar und haben Vorrang vor dem Bau- und Zonenreglement der Gemeinde.

 

Energieberatung Oberwallis

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